- Außengroßhandel
- Zweig des ⇡ Großhandels, der seine Geschäfte mit dem Ausland tätigt.- 1. Funktionaler A.: Großhandelsgeschäfte, bei denen die Ware eine Grenze passiert; lediglich einer der Vertragspartner muss seinen Sitz im Ausland haben.- 2. Institutionaler A.: Großhandelsbetriebe, die ausschließlich oder überwiegend A. betreiben: Ausfuhrgroßhändler exportieren (Exporthandel), Importgroßhändler importieren Waren (Importhandel). Transithändler bringen Waren in- oder ausländischer Herkunft durch ein Land in ein drittes. A. kann länder- oder produktorientiert sein.- Gegensatz: ⇡ Binnengroßhandel.
Lexikon der Economics. 2013.